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PCP IN GEBÄUDEN
 

Pentachlorphenol - PCP

PCP gehört chemisch zur Gruppe der chlorierten aromatischen Kohlenwasserstoffe. Die Ausgangsverbindung ist das Phenol, an das fünf Chloratome gebunden sind. Technisches PCP enthält stets auch niedriger chlorierte Phenole (TCP = Tetra- und TriCP = Trichlorphenol) und darüber hinaus Spuren von Dioxinen und Furanen (polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und -furane [PCDD/PCDF]. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Hexa- bis Octa-Dioxine und -Furane, nicht relevant ist das sog. Seveso-Dioxin 2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin [TCDD]). Wird eine PCP-Sanierung vorgenommen, so wird damit gleichzeitig auch die wesentliche Quelle für Dioxine/Furane und niedriger chlorierte Phenole ausgeschaltet.

Nach 1945 wurde PCP in weitem Umfang als Fungizid zur Konservierung von Materialien eingesetzt, und zwar überwiegend in organischen Lösemitteln gelöst sowie vereinzelt in Form organisch löslicher PCP-Verbindungen und auch als wasserlösliches Salz (z. B. Natrium-Pentachlorphenolat [PCP-Na]).


Sanierungen

Eine Sanierung PCP-belasteter Räume hat zum Ziel, die Raumluftbelastung durch PCP-haltige Bauteile dauerhaft zu senken und ggf. eine PCP-Aufnahme über direkten Hautkontakt auszuschließen. Hierbei sind zur Behandlung von Primär- und Sekundärquellen folgende Gruppen von Maßnahmen zu unterscheiden:

- Beschichten und Bekleiden behandelter Bauteile,

- Räumliche Trennung behandelter Bauteile,

- Entfernen von behandeltem Material,

- Entfernen oder Reinigen sekundär belasteter Materialien oder Gegenstände.

Um Gefährdungen der bei Sanierungen beschäftigten Personen und der Umwelt auszuschließen, sind folgende Grundsätze zu beachten:

1. Sanierungsmaßnahmen sind als in sich geschlossenes Konzept vom Beginn der Arbeiten bis zur Entsorgung der Abfälle und des Abwassers entsprechend den geltenden Bestimmungen zu planen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß durch die Sanierung notwendige Eigenschaften der Bauteile - z. B. deren Standsicherheit - beeinträchtigt werden können.

2. Es sind nur Firmen zu beauftragen, die mit den Arbeiten, den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügen.

3. Die Sanierung muß möglichst staubarm erfolgen. Durch geeignete Maßnahmen, z. B. dicht schließende Abschlüsse des Arbeitsbereiches, ist sicherzustellen, daß bei der Sanierung freigesetzte PCP-haltige Stäube nicht in Gebäudebereiche außerhalb des Arbeitsbereiches gelangen können. Unterdruckhaltung und Zugangsschleusen sind in der Regel nicht erforderlich. Das Betreten des Arbeitsbereiches durch unbeteiligte Dritte ist zu verhindern. Gegen die Verschleppung von PCP-haltigem Staub aus dem Arbeitsbereich sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, z. B. durch die Verwendung von Einmalüberziehschuhen. Der gesamte Arbeitsbereich ist täglich mit einem geeigneten Staubsauger grob zu reinigen.

4. Die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz der Gebäudenutzer und der Umwelt während der Sanierung müssen beachtet werden. Abschnitt 7 enthält dazu Hinweise. Weitergehende Maßnahmen zum Schutz von Personen außerhalb des Sanierungsbereiches sind nicht erforderlich.

5. PCP-belastete Materialien, die nach der Sanierung im Gebäude verbleiben, sind im Hinblick auf eventuelle spätere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen und die sachgerechte Entsorgung zu dokumentieren.

Es wird empfohlen sicherzustellen, daß die Räume - soweit sie weiterhin genutzt werden - bis zur Sanierung ausreichend gelüftet und regelmäßig feucht gereinigt werden. Die Primärquellen sollen dokumentiert und ggf. selbst bei mäßiger Kontamination im Rahmen ohnehin anstehender Änderungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen in die Sanierung mit einbezogen werden.

Die vollständige PCP-Richtlinie können Sie hier einsehen.


Finden Sie viele nützliche Informationen auf den Seiten der BAUA oder bei JURIS.

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